Die die Kaufsteuer ist 3% des Wertes Ihrer Immobilie – geschätzt durch das Finanzamt unabhängig vom Kaufpreis der auf dem Vertrag ist. Die Kaufsteuer ist zahlbar, sobald der Hauptvertrag unterzeichnet ist. Die Steuer wird empfohlen sofort zu bezahlen, da die Zinsen für die Verzögerung berechnet werden. Bei Neubauten ist die Kaufsteuer unterschiedlich geregelt. Bitte besprechen Sie in diesem Fall das mit ihrem Anwalt.